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Mit dieser Kassenanweisung wird die von Bürgermeister Hammers in der Stadtverordnetenversammlung durchgesetzte Fortzahlung des Gehaltes für Robert Schumann angeordnet. Obwohl Schumann ab März 1854 in Endenich weilte und seit den Vorfällen in der Maxkirche 1853 sein Amt als Musikdirektor nicht mehr ausübte, wurde sein Gehalt von der Stadt Düsseldorf weiter gezahlt und damit die wirtschaftliche Basis für die Familie Schumann erhalten.