Lebenslauf
Stadtgeschichte/ Vereinsleben

Musikfest = Düsseldorf - 18. Niederrheinisches Musikfest am 22. und 23. 5. 1836

Aufhebung des Verbotserlasses durch Friedrich Wilhelm III.:

Die Verbotsverfügung des Königs Friedrich Wilhelm III. von Preußen (Bild) für die Abhaltung der Musikfeste an den Pfingsttagen bereitete dem Comité große Schwierigkeiten, und so wandte man sich am 18. 1. 1836 an den leutseligen Prinzen Friedrich von Preußen, der sich der Angelegenheit annahm und dem König in Berlin die Sachlage persönlich und auch in einem Schreiben vom 5. 2. 1836 auseinandersetzte und endlich die am 3. April 1836 erzielte Erlaubnis dem Festkomitee in Düsseldorf mitteilen konnte; die Erlaubnis war nicht nur für Düsseldorf, sondern ein für allemal auch für die anderen Städte Köln und Aachen mitgegeben. Hier der Wortlaut der Originalverfügung:

„An den Prinzen Friedrich von Preußen Königliche Hoheit zu Düsseldorf.

Eurer Königlichen Hoheit benachrichtige Ich auf dero Schreiben vom 5ten Febr. d.J., daß Ich in den Städten der Rheinprovinz, in welchen, wie in Cöln, Aachen und Düsseldorf kein örtliches Hinderniß entgegensteht, die Feier des niederrheinischen Musikfestes nicht nur für dieses Jahr, sondern auch für die Zukunft an den beiden Pfingsttagsabenden unter der Bedingung gestattet habe, daß am Morgen des ersten Feiertages keine Musikprobe gehalten, am Abend des ersten Tages immer, wie bisher, ein Oratorium und auch am anderen Tage nur classische Werke der Tonkunst ausgeführt, überhaupt aber alle Störungen der kirchlichen Feier der Festtage vermieden werden.
Berlin, den 3ten April 1836

Friedrich Wilhelm"
(siehe auch den Eintrag vom 16. 3. 1834 und den nachfolgenden Eintrag)