Lebenslauf
Julius Tausch

Julius Tausch setzte die Übernahme der Orchestermusiker in feste vertragliche Strukturen durch die Stadt um. Das war die Voraussetzung zur Gründung des „Städtischen Orchesters“, heute: „Düsseldorfer Symphoniker“.

Auszug aus dem Beschlussbuche der Stadtverordneten-Versammlung - Sitzung vom 20ten September 1864:

„Die Stadtverordneten Versammlung erklärt sich bereit, die Besoldung eines städtischen Orchesters bis zur Summe von 10.200 Thl jährlich vorläufig auf 1 Jahr, nämlich vom 1. Oktober d.J. bis 1. Oktober k.J. unter der Bedingung zu garantieren, daß die Zahlung der zu dieser Besoldung von hiesigen Vereinen angebotenen festen Beiträgen von zusammen 7.200 Thl. vorab sicher gestellt werde.
der Vorsitzende gez. Hammers
die Protokollführer gez. Reinartz, Friedrich, C. Kürten
Für die Richtigkeit des Auszuges der Oberbürgermeister Hammers"

Auszug aus dem „Düsseldorfer Anzeiger" Nr. 227 vom 26. September:

„Es hat sich in Folge der Vereinbarungen zwischen der Stadt und den betheiligten Vereinen der Vorstand für das neue städtische Orchester konstituirt. Er besteht außer den beiden Sachverständigen, den Herren Tausch und Kochner, aus den Herren: v. Sybel (Vorsitzender) und Deus für die Tonhalle; v. Fuchsius für das Theater-Comitee, Bloem und Lyon für den Allgemeinen Musikverein, Hertz und Hürxthal für den Instrumentalverein und Farina für den St. Sebastianus-Verein. Wie wir hören, ist alle Aussicht da, daß zum 1. Oktober das neue Orchester in volle Aktivität tritt."

Gründungssatzung:

§ I
„Der städtische Orchester-Vorstand vertreten durch seinen Vorsitzenden engagirt die genannten Herren (siehe nächster Eintrag) als Mitglieder des städtischen Orchesters und zwar jeden desselben für das von ihm vorzugsweise gespielte Instrument; jedoch, wenn es nöthig sein sollte, so sind die Musiker auch verpflichtet, nach Anweisung des Herren Dirigenten ein ihren Kräften angemessenes anderes Instrument zu spielen.

§ II
Die Orchester Mitglieder unterwerfen sich in allen Punkten dem vom Vorstande festgestellten Orchester Reglement unbedingt.

§ III
Für die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten erhalten die Orchestermitglieder das mit ihrer Stellung verbundene etatsmäßige feste Gehalt in monatlichen Raten postnumerando beim Monatsschlusse von der städtischen Orchesterkasse ausbezahlt."

Bild: Das „Städtische Orchester" damals mit Robert Zerbe (1895) im Kaisersaal der alten Tonhalle