Lebenslauf
Tonhalle Düsseldorf

Fortsetzung des vorangegangenen Artikels:

Vorstehendes Reglement wurde offensichtlich kurz danach ergänzt, einzelne Bestimmungen geändert und durch einen 13. Artikel erweitert wie folgt:

zu Artikel 1:

„Die Leistungen des Städtischen Orchesters erstrecken sich:
a) auf das Theater, so oft Proben oder Vorstellungen stattfinden. Die Ausführungen oder Proben im Theater stehen unter der ausschließlichen Leitung des dafür vom Theaterdirektor bestellten Kapellmeisters. Sollte zu Zeiten kein Theater in Düsseldorf sein, so sind die Musiker nach der Anordnung des Comites zu äquivalenten Leistungen, sei es durch Reunionen oder eine größere Zahl von Concerten oder sonstigen Aufführungen gehalten
b) auf die Concerte des Allgemeinen Musikvereins
c) auf die Proben und Aufführungen des Instrumentalvereins
d) auf die sonn- und feiertags im Geislerschen Lokale stattfindenen Concerte
e) auf 12 bis 15 im Sommer an Wochentagen im Geislerschen Lokale oder anderwärts stattfindenden Garten-Concerte
f) auf die Mitwirkung bei drei musikalischen Messen
g) auf die musikalischen Aufführungen bei außerordentlichen städtischen Festlichkeiten."

Bild: Seite 2 dieses Reglements